Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 06.2020


1    Betreuungsvertrag

2    Tierarztkosten

3    Betreuungspreise

4    Auslauf

5    Öffnungszeiten

6    Halter

7    Salvatorische Klausel

8    Was sollen Ihre Vierbeiner mitbringen


1     Betreuungsvertrag

1.1. Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und der Hundepension „Wuffelhotel“ wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages, weist die Hundepension „Wuffelhotel“ jeden Tierhalter ausdrücklich auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ hin. Jeder Tierhalter, der mit der Hundepension „Wuffelhotel“ einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung, der hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden.

1.2. Die Buchung des gegenseitig abgesprochenen Termins, ist erst nach Übermittlung der unterschriebenen Terminvereinbarung, per Post, E-Mail oder Whatsapp, verbindlich. Die Terminvereinbarung ist im Original bei der Abgabe des Hundes mitzubringen.

1.2.  Die Hundepension „Wuffelhotel“ gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier, während des Aufenthaltes eine artgerechte Haltung, sowie reichlich Auslauf, Pflege, Futter, evtl. Medikamentengaben und Zuneigung.

1.3. Der Tierhalter wird durch die Hundepension benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Hundepension seinen Aufenthaltsort oder eine Handynummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Hundepension auch den Hundehalter täglich erreichen kann. Eine Telefonnummer von Personen, die in der Abwesenheit des Hundehalters, über das Tier verfügen und Entscheidungen treffen können, sind ebenfalls zu hinterlegen.

1.4 Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hundepension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Tierhalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

1.5. Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen, in der Betreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1.6. Die Hundepension besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, unter der jedoch die unten angegebenen Fälle nicht eingeschlossen sind.

1.7. Die Haftung der Pension für Schäden aller Art wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlich grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Der Halter/ Eigentümer übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Schäden, die während des Aufenthalts in der Pension evtl. an Menschen, anderen Hunden/ Tieren oder Gegenständen vom Tier verursacht wurden. Darin sind auch Schäden an der Pension selbst (z. B. Türen, Fenster, Möbel zerfressen oder zerkratzen etc.) eingeschlossen!

2     Tierarztkosten

2.1. Der Tierhalter versichert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier, die gesetzlichen Impfungen: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Tierpension vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Alle Tiere müssen von Spul-, Haken- und Bandwürmern befreit sein und eine Immunität muss während des Aufenthaltes bestehen. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine vorbeugende Flohbehandlung (zwei Tage vor der Hundepension) durchgeführt wurde!
Sollte bei ihrem Tier während des Aufenthalts Parasitenbefall jeglicher Art festgestellt werden, tragen Sie die Kosten für die Behandlung Ihres und evtl. anderer Tiere und die Desinfektion der Pension!!!

2.2. Falls das Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletzt oder erkrankt, ist die Pension berechtigt, sofort einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier nach eigenem Ermessen versorgen zu lassen. Sämtliche hierfür entstandenen Kosten, werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen.

2.3. Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt.
Sollten wir den Halter oder Stellvertreter nicht erreichen, liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Pensionsinhabern!
Sollte vorher nichts mündlich vereinbart sein, werden wir das Tier in die Tierbeseitigungsanlage bringen lassen! Auch hierfür trägt der Tierhalter die alleinigen Kosten!

3     Betreuungspreise

3.1. Der Tierhalter verpflichtet sich, die in dem Pensionsvertrag genannten Betreuungspreise zu bezahlen. Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, fällt pro Tag eine zusätzliche Tagespauschale der Kosten (siehe Preisliste für Tierpension Tag + Nacht) an!

3.2. Die Rücktrittsgebühren bei Stornierung einer verbindlichen Buchung nach Abgabe der Terminvereinbarung belaufen sich wie folgt:

bis zum 31. Tag vor Betreuungsbeginn auf 40 %
ab dem 30. Tag vor Betreuungsbeginn auf 60 %
ab dem 14. Tag vor, bis zum Tag des Betreuungsbeginns oder bei Nichtnutzung der Betreuung 80 % des gesamten Betreuungsbetrags, es sei denn, das Wuffelhotel kann die Betreuung nicht gewährleisten.

3.3. Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 15 Tagen an einen neuen Besitzer vermittelt oder in ein Tierheim gebracht. Bis zur Vermittlung des Hundes werden die anfallenden Kosten (siehe 3.1.) vollständig vom Halter übernommen.

3.4. Das Unternehmen unterliegt der Kleinunternehmerregelung, d.h. die Preise sind rein netto, es wird keine Mehrwertsteuer abgeführt!

3.5. Das Futter ist in ausreichender Menge mit Mengenangabe mitzubringen. Im Falle, dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Tierhalter die Kosten für neues Futter, evtl. auch anfallende Sprit- Kosten.

4.     Auslauf/ Spaziergang

4.1. Der Hund darf sich während des Aufenthaltes in der Pension in Rudelhaltung, im eingezäunten Gelände frei bewegen. Dies sollte dem Hundehalter bewusst sein, dass es hierbei auch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann!

4.2. Der Spaziergang in der umliegenden Umgebung wird von uns mit oder ohne Leine durchgeführt. Sollte der Hund trotzdem weglaufen, trägt der Halter hier die Verantwortung, es sei denn, die Tierpension hat grob fahrlässig gehandelt.

4.3. In der Brut- und Setzzeit ist der Spaziergang nur eingeschränkt oder nicht möglich.

5      Öffnungszeiten

5.1. Besuch-, Bring- und Abholzeiten sind bitte stets vorher telefonisch oder persönlich zu vereinbaren und einzuhalten!

5.2. Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Fr.: 7:00 – 20:00 Uhr
Sa. und So.: 9:00 – 20:00 Uhr

6      Halter

Der Hundehalter versichert hiermit, Eigentümer des oben genannten Tieres zu sein. Mit der Unterschrift erklärt sich der Halter mit allen genannten Vertragsbedingungen einverstanden und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zum oben genannten Tier.

7    Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

8      Was sollten Ihre Vierbeiner mitbringen

– den gültigen Impfausweis.
– eine Kopie der Hundehaftpflichtversicherung.
– Ihre Telefonnummer, wo man Sie im Notfall erreichen kann.
– eine weitere Telefonnummer von Personen, die Ihren Hund im Notfall abholen können, falls
es hier überhaupt nicht klappen sollte.
– das Futter, was der Hund gewohnt ist und eine Maßeinheit, wieviel er täglich bekommt.
Wenn Ihr Hund gebarft wird, müssen Sie dies im Vorfeld abklären!
– evtl. Medikamente mit Anleitung zur Eingabe, Spritzen sind hier auch kein Problem.